Brief des Bildungsministeriums vom 23.11.2022
Änderung der Regelungen zur Absonderung für mit dem Coronavirus SARS-CoV2 infizierte Personen
Die aktuellen Regelungen zur Absonderung für mit dem Coronavirus infizierte Personen entnehmen Sie bitte dem >>Schreiben des Bildungsministeriums vom 23.11.2022.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Positiv getestete Personen OHNE SYMPTOME müssen sich nun NICHT mehr für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Es gilt dann allerdings Maskenpflicht für die positiv getestete Person. Generell gilt weiter: WER KRANK IST SOLL ZUHAUSE BLEIBEN! Im Fall einer SYMPTOMLOSEN INFEKTION sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet.
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