I. Rechte und Pflichten der Benutzer
1. Alle Schülerinnen und Schüler (Benutzer) der Ludwig-Erhard-Schule haben das Recht, das Schulnetz im Rahmen ihrer unterrichtlichen Aufgaben und Tätigkeiten zu nutzen.
2. Der Benutzer meldet sich mit dem eigenen Benutzernamen und einem Passwort im Schulnetz an und hat damit Zugriff auf Ressourcen des Schulnetzes. Nach jeder Sitzung meldet sich der Benutzer vom Schulnetz wieder ab.
3. Der Benutzer hat dafür zu sorgen,
dass keine anderen Benutzer Kenntnis von seinem Benutzerpasswort erlangt,
dass das Passwort nicht einfach zu erraten ist,
dass er sein Passwort regelmäßig ändert.
4. Der Benutzer ist dazu verpflichtet,
keine fremden Benutzerkennungen und Passwörter zu verwenden,
alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb der DV-Einrichtungen der Schule stört,
alle Datenverarbeitungsanlagen, Kommunikationssysteme und sonstigen Einrichtungen der Schule sorgfältig und schonend zu behandeln,
jegliche Änderung und Manipulation an den DV-Einrichtungen zu unterlassen,
keine Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation vorzunehmen,
die von der Schule bereitgestellte lizenzierte und urheberrechtlich geschützte Software weder zu kopieren noch an Dritte weiter zu geben,
keinen unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzer zu nehmen,
die Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen und die Hausordnung der Schule zu beachten, insbesondere das Ess- und Trinkverbot in den PC-Räumen,
offensichtliche Hardwaredefekte vor Beginn des Unterrichts der zuständigen Lehrkraft mitzuteilen, um nicht in einen falschen Verdacht zu geraten,
Störungen und Fehler der DV-Einrichtungen unverzüglich der zuständigen Lehrkraft zu melden.
5. Die Benutzung der DV-Räume außerhalb der Unterrichtszeit ist nur in Absprache mit einer Lehrkraft möglich.
6. Drucken im Schulnetz
Das Drucken im Schulnetz dient ausschließlich unterrichtlichen Zwecken!
Der Benutzer druckt nur mit ausdrücklicher Zustimmung einer zuständigen Lehrkraft.
Zum Drucken darf nur Laserdruckerpapier (80g/m²) verwendet werden.
Das Verwenden von Papier aus Schreibblöcken oder Kolleg-Mappen
ist nicht erlaubt!
Störungen oder Fehlermeldungen sind der zuständigen Lehrkraft sofort mitzuteilen.
Das Öffnen eines Druckers ist auf keinen Fall gestattet!
7. Benutzung des Internets
Das Speichern von Internetseiten und Dateien ist nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Lehrkraft erlaubt.
Beim Versenden von E-Mails aus der Schule sind die Grundregeln des Umganges mit anderen Netzwerkteilnehmern einzuhalten (Netiquette).
Es ist grundsätzlich verboten, den Internetzugang der Ludwig-Erhard-Schule zur Verbreitung von Informationen zu nutzen, die dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden könnte.
Der Benutzer verpflichtet sich,
den Internetzugang weder kommerziell noch privat zu nutzen,
den Internetzugang nicht für Werbezwecke zu benutzen und sich auch keine Werbung schicken zu lassen,
gesetzeswidrige, beleidigende, pornographische, menschenverachtende, volksverhetzende Inhalte im Internet weder aufzusuchen, noch selbst auszuprobieren noch zu verbreiten.
8. Benutzung der Lernplattform Moodle
Die Schule ist berechtigt, die Nutzung des Schulnetzes (Intranet / Internet) durch die einzelnen Benutzer zu dokumentieren und auszuwerten.
II. Sanktionen und Ausschluss von der Nutzung
Der Benutzer kann
wenn er
1. schuldhaft gegen diese Benutzungsordnung, insbesondere gegen die aufgeführten Pflichten, verstößt (missbräuchliches Verhalten) und/oder
2. der Schule durch sonstiges rechtswidriges Verhalten Nachteile zufügt und/oder
3. die DV-Einrichtungen der Schule für strafbare Handlungen missbraucht.
Auf die folgenden Straftatbestände wird besonders hingewiesen:
a) Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computersabotage (§ 303b StGB)
b) Verbreitung pornographischer Darstellungen (§ 184 StGB), insbesondere Abruf oder Besitz kinderpornographischer Darstellungen (§ 184 Abs. 5 StGB)
c) Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB)
d) Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)e) Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z. B. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software (§§ 106 ff. UrhG)
Jeglicher Schaden an der Hardware bzw. Software, der durch fahrlässiges Verhalten oder durch mutwillige Zerstörung entstanden ist, wird durch ein autorisiertes Systemhaus instandgesetzt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.