Neues
aus der LES

Am Dienstag, 01. Februar
Der Impfbus kommt an die LES

Hingehen, Perso zeigen, Schutzimpfung erhalten: Geimpft wird zum zweiten Mal an der LES am Dienstag, 01. Februar 2022 von 09:00 bis 17:00 Uhr auf dem Schulhof ohne Terminvergabe. Umgesetzt wird die Sonderimpfaktion mit dem Deutschen Roten Kreuz. Ziel der Aktion der Landesregierung ist es, noch Unentschlossenen ein sehr einfaches und unbürokratisches Impfangebot zu machen. Ganz nach dem Motto, wenn die Menschen nicht zum Impfstoff kommen, dann kommt der Impfstoff eben zu den Menschen.

Es stehen die Vakzine von Johnson & Johnson, BioNTech und Moderna zur Verfügung. Personen ab 12 Jahren können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Schutzimpfung erhalten. Jugendliche zwischen 16-18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen. In den Bussen sind Erst-, Zweit- sowie Booster-Impfungen möglich. Impflinge bis zum 30. Lebensjahr erhalten grundsätzlich den Impfstoff von BioNTech, ältere im Regelfall den Impfstoff von Moderna oder Johnson & Johnson. Schülerinnen und Schüler der LES werden für das Impfen vom Unterricht freigestellt.

Wir bitten zu beachten, dass Booster-Impfungen in einem Abstand von drei Monaten zur Zweitimpfung bei einem mRNA-Impfstoff verabreicht werden. Bei einer Impfserie mit dem Vakzin von Johnson & Johnson sind es vier Wochen.

Wichtig: Ausweis nicht vergessen!

Da die Impfbusse nicht stufenlos zugänglich sind, ermöglichen wir in unmittelbarer Nähe barrierefrei eine Impfung. Bitte sprechen Sie direkt die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Impf-Teams vor Ort an.

Grundsätzliche Informationen zum Impfgeschehen:
Kinder- und Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren müssen eine >>Einverständniserklärung der Eltern mitbringen. Bei der Impfung von Kindern- und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren muss eine erziehungsberechtigte Person bei der Impfung anwesend sein.

Kinder im Alter von 5 bis einschließlich 11 Jahren können aufgrund der besonderen Anforderungen auch dann nicht am Impfbus geimpft werden, wenn die Impfung grundsätzlich möglich ist.

Sofern Kinder ab 12 Jahren noch keinen Ausweis oder Reisepass haben, können sie sich z.B. mit der Krankenversicherungskarte, der Geburtsurkunde oder dem Schülerausweis ausweisen.

Durch die Vergabe von Nummern (keine Termine) wird langen Warteschlangen proaktiv entgegengesteuert.

>> Download Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten zur Schutzimpfung von Jugendlichen (16-17 Jahre)

>> Informationen der Landesregierung


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